Endstation Hartz IV? – Freie Wohlfahrtspflege NRW kritisiert, dass Ausstieg zu selten gelingt

18.09.2019

Nur eine Minderheit schafft den Ausstieg aus Hartz IV und eine Rückkehr ins normale Berufsleben. Dies zeigt der aktuelle Arbeitslosenreport der Freien Wohlfahrtspflege NRW. Jeden Monat schaffen es lediglich knapp zwei Prozent der 1,16 Millionen erwerbsfähigen Hartz-IV-Bezieher in NRW, einen sozialversicherungspflichtigen Job zu bekommen. Die Hälfte kann davon nicht leben.

Langzeitarbeitslose haben es schwer, der Armutsfalle zu entrinnen. Im vergangenen Jahr gab es in NRW monatlich nur knapp 20.000 Integrationen von Hartz-IV-Empfängern in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Hinzu kommt, dass diese nicht einmal in jedem zweiten Fall zu einem Ende des Hartz-IV-Bezugs führten. „Es kann nicht sein, dass Menschen, die in Vollzeit arbeiten, weiterhin auf staatliche Leistungen angewiesen sind“, kritisiert der Vorsitzende der Freien Wohlfahrtspflege NRW, Christian Heine-Göttelmann. „Und auch diejenigen, die etwa aus gesundheitlichen oder familiären Gründen nur in Teilzeit arbeiten können, dürfen nicht schief dafür angesehen werden, dass sie ihren Lohn noch mit Sozialleistungen aufstocken müssen.“

Zudem befinden sich viele spätestens nach einem Jahr wieder in Hartz IV. Laut Arbeitslosenreport waren weniger als 11.000 Hartz-IV-Empfänger, die die Jobcenter im Dezember 2017 in sozialversicherungspflichtige Jobs vermittelt hatten, auch noch im Dezember 2018 beschäftigt. Mehr als jedes vierte sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnis endete bereits innerhalb der ersten drei Monate nach der Integration. „Es genügt nicht, Menschen kurzfristig in Arbeit zu bringen“, betont Christian Heine-Göttelmann. „Sie müssen dauerhaft in Arbeit bleiben, denn nur so wird sich auch ihre soziale Situation langfristig stabilisieren.“

Um die Chance auf nachhaltige Beschäftigung zu erhöhen, sollten Arbeitsplätze und Arbeitslose gut zueinander passen. Viel zu oft werden Arbeitslose in Jobs gedrängt, die nicht ihren persönlichen Fähigkeiten und Interessen entsprechen, beobachten die Verbände. „Die Betroffenen müssen mehr als bisher aktiv in den Vermittlungsprozess einbezogen werden“, fordert Heine-Göttelmann. „Die Jobcenter sollten sie dabei unterstützen, ihre gesamte berufliche und persönliche Situation realistisch einzuschätzen und individuelle Lösungswege zu finden.“

Auch nach der Aufnahme einer Beschäftigung brauchen sie nach Ansicht des Vorsitzenden noch aktive Unterstützung und fachliche Beratung. „Ein unterstützendes Coaching ist wichtig, damit Menschen der Weg aus dem Hartz-IV-Bezug in den Arbeitsmarkt gelingt“, so Heine-Göttelmann. Solche Leistungen müssten aus Sicht der Freien Wohlfahrtspflege standardmäßig zu den Angeboten des Jobcenters für Langzeitarbeitslose gehören.

Das im Januar gestartete Teilhabechancengesetz, von dem in NRW rund 15.000 besonders benachteiligte Langzeitarbeitslose profitieren sollen, beinhaltet bereits ein begleitendes Coaching. Die Beschäftigung wird in den ersten beiden Jahren zu 100 Prozent vom Staat gefördert, in den Jahren danach zu 90 bis 70 Prozent. Die Wohlfahrtsverbände begrüßen die neuen gesetzlichen Möglichkeiten. Sie wünschen sich aber in begründeten Fällen die Entfristung einer öffentlich geförderten Beschäftigung. Sie ist derzeit auf maximal fünf Jahre begrenzt. „Es gibt Menschen, die werden wir nie ohne ergänzenden Lohnkostenzuschuss in sozialversicherungspflichtige Jobs integrieren können. Doch auch sie haben ein Recht auf Arbeit, denn das gibt ihnen Perspektive und Würde“, betont Heine-Göttelmann.

Der Arbeitslosenreport NRW berichtet regelmäßig von den Entwicklungen am Arbeitsmarkt in Nordrhein-Westfalen. Jede Ausgabe greift ein Schwerpunktthema auf. Zentrale Kennzahlen zu Unterbeschäftigung, Langzeitarbeitslosigkeit und Personen in Bedarfsgemeinschaften werden langfristig beobachtet und mit jeder Ausgabe konstant fortgeschrieben. Der Arbeitslosenreport NRW ist ein Kooperationsprojekt der Freien Wohlfahrtspflege NRW und dem Institut für Sozialpolitik und Arbeitsmarktforschung (isAM) der Hochschule Koblenz.

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