Ganztagsbetreuung: Wohlfahrtspflege fordert Landesgesetz für NRW

17.11.2021

Eine zeitige gesetzliche Regelung für die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung fordert die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW (LAG FW). „Die Träger brauchen eine verlässliche Finanzierung der Betriebskosten und die Eltern erwarten zu Recht landesweit einheitliche Elternbeiträge“, sagte Helga Siemens-Weibring, Vorsitzende des LAG-Arbeitsausschusses Kinder, Jugend und Familie auf einer Fachtagung in Essen.

Den Wohlfahrtsverbänden gehe es beim Ausbau der Ganztagsbetreuung nicht nur um die Bereitstellung der erforderlichen Plätze, sagte Siemens-Weibring. „Im Vordergrund stehen die qualitativen Rahmenbedingungen also der Fachkraftschlüssel, die Raumfragen und die pädagogisch abgesicherte Verzahnung des Betreuungsangebotes mit schulischen Inhalten.“  Der Prozess der Umsetzung des Rechtsanspruchs müsse politisch gesteuert werden, forderte Siemens-Weibring. „Bundesmittel für Investitionen müssen verteilt werden, die Kommunen müssen sich aufstellen, der Fachkräftebedarf muss geplant werden.“

Die Fachtagung „NRW auf dem Weg zum Rechtsanspruch – Ein guter Ganztag aus Sicht von Kindern“ am heutigen Mittwoch in Essen sei ein erster Schritt, um mit den Verantwortlichen des Landes und Akteuren aus der Praxis in Gespräch zu kommen, sagte Siemens-Weibring. „Unser Ziel ist es, Kindern bessere Teilhabechancen zu geben, Bildungsungleichheit abzubauen sowie den Eltern eine verlässliche Betreuungsperspektive zu bieten“, betonte sie. Qualitätsstandards ließen sich nur durch eine verlässliche und gleiche Finanzierung der Betriebskosten an allen Standorten herstellen. Es dürfe zukünftig keine regionalen Unterschiede mehr geben, Elternbeiträge sollten vereinheitlicht werden. Dafür sei ein Landesgesetz notwendig. „Das Thema werden wir auch in den Landtagswahlkampf bringen“, kündigte Siemens-Weibring an.

Die Freie Wohlfahrtspflege NRW betreibt mehr als 80 Prozent aller Ganztagsangebote an Grundschulen in NRW und setzt sich seit Jahren für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen und gleiche Standards ein. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung wurde kurz vor der Bundestagswahl nach zähem Ringen zwischen Bund und Ländern vereinbart und gilt ab den Jahr 2026/27. In NRW werden Prognosen zufolge bis zu 260.000 zusätzliche Ganztags-Plätze benötigt, die dann von den Eltern eingeklagt werden könnten.

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