Ganztagsbetreuung: Wohlfahrtspflege fordert Landesgesetz für NRW

17.11.2021

Eine zeitige gesetzliche Regelung für die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung fordert die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW (LAG FW). „Die Träger brauchen eine verlässliche Finanzierung der Betriebskosten und die Eltern erwarten zu Recht landesweit einheitliche Elternbeiträge“, sagte Helga Siemens-Weibring, Vorsitzende des LAG-Arbeitsausschusses Kinder, Jugend und Familie auf einer Fachtagung in Essen.

Den Wohlfahrtsverbänden gehe es beim Ausbau der Ganztagsbetreuung nicht nur um die Bereitstellung der erforderlichen Plätze, sagte Siemens-Weibring. „Im Vordergrund stehen die qualitativen Rahmenbedingungen also der Fachkraftschlüssel, die Raumfragen und die pädagogisch abgesicherte Verzahnung des Betreuungsangebotes mit schulischen Inhalten.“  Der Prozess der Umsetzung des Rechtsanspruchs müsse politisch gesteuert werden, forderte Siemens-Weibring. „Bundesmittel für Investitionen müssen verteilt werden, die Kommunen müssen sich aufstellen, der Fachkräftebedarf muss geplant werden.“

Die Fachtagung „NRW auf dem Weg zum Rechtsanspruch – Ein guter Ganztag aus Sicht von Kindern“ am heutigen Mittwoch in Essen sei ein erster Schritt, um mit den Verantwortlichen des Landes und Akteuren aus der Praxis in Gespräch zu kommen, sagte Siemens-Weibring. „Unser Ziel ist es, Kindern bessere Teilhabechancen zu geben, Bildungsungleichheit abzubauen sowie den Eltern eine verlässliche Betreuungsperspektive zu bieten“, betonte sie. Qualitätsstandards ließen sich nur durch eine verlässliche und gleiche Finanzierung der Betriebskosten an allen Standorten herstellen. Es dürfe zukünftig keine regionalen Unterschiede mehr geben, Elternbeiträge sollten vereinheitlicht werden. Dafür sei ein Landesgesetz notwendig. „Das Thema werden wir auch in den Landtagswahlkampf bringen“, kündigte Siemens-Weibring an.

Die Freie Wohlfahrtspflege NRW betreibt mehr als 80 Prozent aller Ganztagsangebote an Grundschulen in NRW und setzt sich seit Jahren für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen und gleiche Standards ein. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung wurde kurz vor der Bundestagswahl nach zähem Ringen zwischen Bund und Ländern vereinbart und gilt ab den Jahr 2026/27. In NRW werden Prognosen zufolge bis zu 260.000 zusätzliche Ganztags-Plätze benötigt, die dann von den Eltern eingeklagt werden könnten.

Pressemitteilung als PDF

Weitere Nachrichten

Meldung vom 26.03.2024
Am Internationalen Tag gegen Rassismus haben sich sie AWO-Seniorenzentren einiges einfallen lassen, um zu protestieren. weiterlesen
Meldung vom 26.03.2024
Politiker*innen, Menschen aus den AWO-Seniorenzentren und Vertreter*innen des Bezirksverbandes Westliches Westfalen haben gemeinsam gegen rechts protestiert. Vor dem Landtag in Düsseldorf bildeten sie eine Menschenkette. weiterlesen
Meldung vom 19.03.2024
Am Tag gegen Rassismus (21. März) setzen AWO-Seniorenzentren und Pflegeschulen mit Politiker*innen ein Zeichen gegen rechts weiterlesen
Meldung vom 15.03.2024
AWO NRW fordert gesetzliche Mindeststandards für die OGS von der Landesregierung. weiterlesen
Meldung vom 01.03.2024
AWO Bezirk Westliches Westfalen startet ins Veranstaltungsjahre „WANTED: Fachkräfte“ weiterlesen
Meldung vom 01.03.2024
Die Mehrheit zieht zu Tausenden durch die Städte, um gegen die Deportations-Fantasien der faschistischen Flachdenker zu protestieren. weiterlesen
Meldung vom 13.02.2024
Am 7. Februar fand die Fachtagung der AWO NRW zum Thema Kinder- und Jugendschutz unter dem Motto „Nachhaltige und partizipative Konzepte in der Kinder- und Jugendarbeit - Nur gemeinsam gelingt es!" statt. weiterlesen
Meldung vom 12.02.2024
Die Seniorenzentren der Arbeiterwohlfahrt haben im Jahr 2023 über 80 langjährig in der Pflege beschäftigten Hilfskräfte zu dringend benötigten Pflegefachassistentinnen und Pflegefachassistenten qualifiziert. weiterlesen
Meldung vom 07.02.2024
Die Arbeiterwohlfahrt begrüßt im parlamentarischen Verfahren zurückgenommene Kürzungen, übt aber auch klare Kritik am neuen Haushaltsplan. weiterlesen
Meldung vom 05.02.2024
Die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte für die in den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) beschäftigte Menschen sind in der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) geregelt. weiterlesen