Der aktuelle Arbeitslosenreport der LAG Freie Wohlfahrtspflege NRW beschäftigt sich mit der Bedeutung von Weiterbildung und Qualifizierung von Geringqualifizierten.
Eine Weiterbildung im Beruf dient der Bekämpfung des Fachkräftemangels und der Vermeidung von Arbeitslosigkeit. Deswegen sollten Fördermaßnahmen zur beruflichen Weiterbildung von Geringqualifizierten ausgeweitet und verbessert werden, fordert die Freie Wohlfahrtspflege in ihrem neuen Arbeitslosenreport. „Die Angebote müssen sich viel stärker an individuellen Bedarfen orientieren und mehr begleitende soziale Unterstützung bieten“, sagt der Vorsitzende Dr. Frank J. Hensel.
Fast die Hälfte (44,8 Prozent) der Beschäftigten, denen die Arbeitsagentur 2019 eine berufliche Weiterbildung mitfinanzierte, hatte keine abgeschlossene Berufsausbildung. Vor allem ältere Arbeitnehmer*innen und Alleinerziehende werden noch zu wenig gefördert. „Wir brauchen einen Innovationsschub bei der Entwicklung gezielter Weiterbildungsangebote, um lernungewohnte und geringqualifizierte Personen besser zu erreichen“, fordert Hensel. Gefördert werden müssten beispielsweise auch die Übernahme von Fahrtkosten und eine gute Kinderbetreuung. „Die gesetzlichen Rahmenbedingungen lassen das zu. Die Arbeitsagenturen sollten aber ihren Ermessensspielraum viel stärker ausschöpfen. Es fehlen zudem noch passgenaue Angebote, die die Menschen ermutigen, ihre Chancen der Weiterbildungsförderung auch tatsächlich zu nutzen“, sagt Hensel. Eine niedrigschwellige unterstützende Lernbegleitung, kleinere Lerneinheiten mit ausreichend Zeit und die Anerkennung von Zwischenzielen könnten Bausteine sein, um die aktuelle Krise am Arbeitsmarkt als Chance zur Weiterbildung zu begreifen.