Mit dem Tag ihrer Volljährigkeit entlassen Jugendämter Jugendliche oft aus ihrer Verantwortung. Dabei brauchen viele eine längere Betreuung, die bis zum Alter von 27 Jahren auch möglich ist. Auf einem Fachtag in Köln hat die Freie Wohlfahrtspflege NRW gefordert, die Hilfen auszubauen.
Hilfen für junge Erwachsene ab 18 Jahren, die in Heimen oder bei Pflegefamilien leben, werden oft nur für kurze Übergangszeiten oder gar nicht gewährt. Im Durchschnitt erhalten sie etwa ein halbes Jahr lang Unterstützung, in vielen Fällen in Form stundenweiser Begleitung durch Sozialarbeiter.
Dabei gibt es gerade in dieser Phase des Erwachsenwerdens viel zu regeln: Wohnungssuche, Ausbildung, Finanzen, Beratung in vielen lebenspraktischen Bereichen der Verselbständigung. „Stellen wir uns das einmal für unsere deutschen Jugendlichen vor: Wir würden sie am 18. Geburtstag einfach vor die Tür setzen“, kritisiert Ulla Hawighorst, Fachbereichsleitung bei der AWO Westliches Westfalen. „ In unseren familiären Zusammenhängen erhalten junge Erwachsene viel längere Zeit für den Weg ins eigene Leben und werden vor allem bei Schwierigkeiten auch wieder aufgenommen.“
Besonders die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge sind mit den Hilfeformen und verschiedenen Zuständigkeiten überfordert. Oft haben sie nur ein bis zwei Jahre Zeit bis sie 18 Jahre alt werden, um sich neben dem Spracherwerb in Deutschland zu Recht zu finden. Hinzu kommen alle Unsicherheiten ihrer Bleibeperspektive und die Bewältigung der Fluchterlebnisse. Mit dem Thema beschäftigte sich auf dem Fachtag eine Arbeitsgruppe mit Unterstützung der beiden Kolleginnen Frau Kwitt und Frau Bese von der Mobilen Betreuung des AWO Unterbezirks Dortmund.
Es fehlen Anlaufstellen, die durch den Dschungel begleiten. Nur so lässt sich vermeiden, dass Jugendlichen in Obdachlosigkeit oder große finanzielle Schwierigkeiten geraten. Diese Jugendlichen verpassen damit Anschlüsse an Bildung und Entwicklung, die sie das ganze Leben begleiten und damit der Gesellschaft viel Geld kosten werden. Dagegen rechnet sich der wirtschaftliche Einsatz der Jugendhilfe über das 18. Lebensjahr hinaus. Die Freie Wohlfahrtspflege NRW fordert von der Bundesregierung, diese Hilfen nach § 41 Sozialgesetzbuch VIII zu einem rechtlichen Anspruch junger Menschen zu machen.