Mutter-Vater-Kind-Kureinrichtungen stärken Familiengesundheit und müssen dringend gesichert werden!

26.03.2020

Mutter-Vater-Kind-Kureinrichtungen sollen bislang nicht durch das Sozialschutzpaket oder das Krankenhausentlastungsgesetz vor den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise geschützt werden. Die Arbeiterwohlfahrt weist dringend darauf hin, diese so wirkungsvollen familienunterstützenden Gesundheitseinrichtungen durch die nachfolgenden Gesetzgebungsmaßnahmen zu sichern.

„Die AWO begrüßt sehr, dass die Bundesregierung mit dem Sozialschutzpaket die Daseinsfürsorge für die Gesellschaft sichert, die gerade jetzt dringend gebraucht wird“, erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker und ergänzt: „Die Kliniken der medizinischen Rehabilitation (nach 111 SGB V) sind gesichert, was sehr gut ist. Es fehlen allerdings die Vorsorge- und Rehabilitationskliniken für Mütter und Väter. Das ist eine große Gefahr für deren Weiterbestehen und damit für Familien im ganzen Land. Die Krise trifft vor allem jene Familien hart, die beengt leben müssen, ein niedriges Einkommen zur Verfügung haben und in denen Menschen mit psychischen oder körperlichen Vorbelastungen leben. Experten warnen bereits vor einer Zunahme häuslicher Gewalt. Aber schon die nötige Neu-Organisation von Arbeit, Pflege und Kinderbetreuung kann Familien an ihre Grenzen bringen. Gerade Frauen sind davon betroffen, sind es doch in der Regel sie, die prekäre Lohn- und belastende Fürsorgearbeit jonglieren müssen. Diese Familien brauchen Unterstützung. Helfen können die entsprechenden Einrichtungen aber nur, wenn sie die Krise überleben. Es geht um insgesamt 73 Kliniken, davon 22 bei der Arbeiterwohlfahrt. Die Kliniken werden dringend gebraucht, es gibt lange Wartelisten, da die Mütter und auch Väter hier eine auf sie zugeschnittene Rehabilitation finden können.“

Bis jetzt ist nicht gesagt, dass das gelingen wird: Nach Angaben der Elly Heuss-Knapp-Stiftung sind aufgrund der Krise bereits rund 60 vom Müttergenesungswerk anerkannte, gemeinnützige Kliniken mit Versorgungsvertrag geschlossen. Diese Einrichtungen erzielen jetzt keinerlei Einnahmen. Da sie als gemeinnützige Träger auch kaum Rücklagen bilden dürfen und wegen der niedrigen Tagessätze auch nicht können, droht ohne eine Nachjustierung im Gesetz die Insolvenz. Alle Einrichtungen sind mit Erlösausfällen in Folge von Abbruch oder Nichtanreisen der Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen konfrontiert.

Anja Kohles, Leiterin der AWO Seenlandklinik Lindenhof, ist besorgt: " Zudem erhalten wir täglich neue Anfragen von kurbedürftigen Müttern, denen wir auf Grund der ungewissen Situation keine verbindliche Zusage machen können. Ab 01. April sind wir außerdem gezwungen, unsere Mitarbeiter*innen in Kurzarbeit zu schicken, bereiten uns jedoch gleichzeitig darauf vor, die Kapazitäten der Klinik in vollem Umfang für die stationäre Versorgung von Covid-19 Patient*innen zur Verfügung zu stellen.“

„Ohne finanzielle Unterstützung werden die Träger dieser Einrichtungen diese Ausfälle nicht schultern. Dann wird nach der Krise in der Krise sein, weil Menschen nach monatelanger Mehrbelastung zusammenbrechen und keine Hilfe finden. Es bedarf dringend einer Ausfallregelung für gemeinnützige Vorsorge- und Rehabilitationskliniken nach § 111a SGB V. Gerade nach der Krise brauchen Mütter, Väter und pflegende Angehörige die Vorsorge- und Rehamaßnahmen in den Kliniken des Müttergenesungswerkes dringend!“, erklärt Döcker abschließend.

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