Am heutigen „Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen" möchte der AWO Bezirksverband Westliches Westfalen auf Frauen mit Fluchterfahrung und Migration hinweisen.
40 Prozent dieser Frauen sind seit ihrem 16. Lebensjahr mindestens einmal Opfer körperlicher oder sexueller Gewalt geworden. Die Quote von Gewalterfahrungen bei Migrantinnen ist noch höher, besonders häufig erleben Flüchtlingsfrauen sexuelle Übergriffe und Gewalt.
Bestehende Hilfe- und Unterstützungsmöglichkeiten sind gewaltbetroffenen Migrantinnen nur unzureichend bekannt. Fehlende Sprachkenntnisse führen dazu, dass Hilfsmöglichkeiten nicht ausreichend genutzt werden. „Für geflüchtete Frauen und Migrantinnen ist der Schutz vor den Gewalttätern mancherorts verwehrt. Da die zuständigen Behörden oftmals auf diese besonderen Lebensumstände nicht ausgerichtet sind, ist es oft beschwerlich und aufwendig, die notwendigen Papiere, Nachweise und Atteste beizubringen", berichtet Xenja Winziger, Referentin für Frauen und Gleichstellung beim AWO Bezirksverband mit Sitz in Dortmund. Die existenzielle Sicherung des Notwendigsten ist für Teilguppen von Migrantinnen nicht oder nur nach langer Zeit durchsetzbar. Oftmals sind die AWO Träger in diesen Fällen Ausfallbürge für fehlende Leistungen Dritter.
Der Schutz der Frauen, die Stabilisierung und nachhaltige Hilfe für Frauen gerät dabei in den Hintergrund. Die AWO spricht sich für einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe bei Gewalt für Frauen und deren Kinder, unabhängig von Einkommen, Aufenthaltstitel, Herkunftsort, gesundheitlicher Einschränkung oder Behinderung aus.