Ein Auftrag der Bundesregierung aus der Koalitionsvereinbarung war der Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. In der letzten Bundesratssitzung vor der Wahl wurde der Entwurf abgelehnt und in den Vermittlungsausschuss überwiesen. Ob dieser noch tätig wird, ist ungewiss.
Der Rahmen ist verhandelt: Der Rechtsanspruch soll für die Jahrgänge ab 2026/27 für jedes Grundschulkind eine Ganztagsbetreuung sichern, wenn es gewünscht ist: an 5 Tagen die Woche täglich über 8 Stunden mit 4 Wochen Ferienzeit. Da das Ganztagsförderungsgesetz aber mit der Finanzierung des Ausbaus und der Betriebskosten verbunden wurde, konnten die Länder nicht zustimmen, denn die Zusagen des Bundes waren einigen Ländern zu wenig: 3,5 Mrd. Euro für Investitionskosten und fast eine Milliarde Euro jährlich für Betriebskosten.
Die Berechnungen des Deutschen Jugendinstituts und der Länder gehen von einem Investitionsbedarf von 7,5 Mrd. € aus und einem jährlichen Betriebskostenbedarf von 4,5 Mrd. €. Sie fordern mindestens die hälftige Kostenbeteiligung.
„Wir bedauern, dass es trotz vieler Vorarbeiten und auch Nachbesserungen nicht gelungen ist, das Gesetz zustimmungsreif zu machen. Es wäre ein wichtiger Meilenstein gewesen für einen weiteren quantitativen Ausbau, für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und vor allem für die nächsten Schritte für eine Verbesserung der Qualität“, so Ulla Hawighorst, Fachbereichsleitung Kinder, Jugend, Familie beim Bezirksverband der AWO Westliches Westfalen. Das Warten auf ein Bundesgesetz führe im Land NRW dazu, dass bisher keine weiteren Verhandlungen zur Verbesserung der Qualität und der Finanzierung in Angriff genommen werden. Alle Träger des Offenen Ganztags in NRW hätten die Hoffnung, dass die Forderungen nach besseren und gleichen Bedingungen, die in den Kampagnen der freien Wohlfahrtspflege immer wieder aufgegriffen wurden, mit einem Bundesgesetz unterstützt werden könnten. „Das betrifft die Anforderungen an Räume, an ausgebildetem und ausreichendem Personal, an gleicher Finanzierung in den Kommunen und für weitere Qualitätsaspekte.“
„Corona hat deutlich gemacht, dass ein Schulbetrieb ohne den Einsatz der Träger des Offenen Ganztags auch für die Notbetreuungen nicht möglich gewesen wäre“, so Ulla Hawighorst.