Die soziale Beratung von Geflüchteten durch qualifiziertes Personal ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für das Gelingen von Integration. Ab Januar 2021 legt das zuständige Integrationsministerium (MKFFI) neue Förderhöchstsätze für die Personalkosten bei den freien Trägern fest. So sind bei AWO Trägern zukünftig bis zu 15.000 Euro Eigenmittel pro Vollzeitstelle erforderlich, um langjährig eingesetztes und entsprechend erfahrenes Personal weiter beschäftigen zu können. „Diese Eigenmittel stehen uns nicht zur Verfügung. Langjährig erfolgreich etablierte Beratungsangebote der AWO in vielen Kommunen und Unterbringungseinrichtungen des Landes werden unter diesen Bedingungen nicht fortgeführt werden können“, befürchtet Michael Mommer, Vorstandsvorsitzender AWO Bezirksverband Mittelrhein. Hinzu kommt, dass mit den neuen Förderhöchstsätzen tarifgebundene Träger, wie die AWO, im Vergleich zu untertariflich beschäftigenden Arbeitgebern deutlich benachteiligt werden.
Die AWO kritisiert jedoch nicht nur die verschlechterte Förderung, sondern auch neue fachliche Vorgaben. Die bisher vom Land geförderte, enge Zusammenarbeit zwischen dem zuständigen Ministerium und den verbandlichen Strukturen der einzelnen Träger, die über mehrere Jahrzehnte die qualitative und fachlich-konzeptionelle Weiterentwicklung im Förderprogramm vorangetrieben und immer wieder an neue Herausforderungen angepasst hat, wird nicht weiter fortgesetzt. „Damit vollzieht das MKFFI einen Paradigmenwechsel weg von einer Zusammenarbeit auf Augenhöhe hin zu einem direktiven Umsetzungsverständnis. Nicht zuletzt die – bislang insbesondere von Minister Dr. Stamp wiederholt unterstrichene – Unabhängigkeit der Beratung ist somit nachhaltig gefährdet“, kritisiert Mommer.
Der späte Zeitpunkt der Information über die ab 2021 geltenden Rahmenbedingungen lässt für die Träger und das beschäftigte Personal kaum Möglichkeiten zur Planung, bzw. zur möglichen Neuorientierung. „Der Umgang des Ministeriums mit langjährig engagierten Mitarbeitenden und Trägern ist alles andere als wertschätzend, nicht nachvollziehbar und führt zu massivem Vertrauensverlust“, stellt Mommer fest und fordert die Rücknahme der Ministeriumsentscheidung.