Der aktuelle Arbeitslosenreport der Freien Wohlfahrtspflege NRW zeigt, dass die geförderte Beschäftigung nach § 16i SGB II aktuell nur einen Bruchteil der arbeitslosen Langzeitleistungsbeziehenden erreicht. Laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit sind dies nur vier Prozent. Aus Sicht von Christian Woltering, Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW, ist das deutlich zu wenig. Vor allem bei Frauen und Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit besteht Luft nach oben. Die Freie Wohlfahrtspflege NRW fordert zudem eine Verkürzung der im Gesetz verankerten zeitlichen Zugangsvoraussetzungen: Warum muss sich Arbeitslosigkeit erst verfestigen, bevor Fördermaßnahmen greifen?
Wer vom Jobcenter zugewiesene Langzeitarbeitslose in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis einstellt, kann über den § 16i SGB II Förderung erhalten. „Eigentlich ein gutes Instrument, von dem beide Seiten profitieren. Aber es hakt in der Umsetzung“, so Woltering. Ohnehin werden nur 4 Prozent der Langzeitleistungsbeziehenden überhaupt erreicht. Und wer ist das? Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit belegt, dass deutsche Männer am meisten von dem Förderinstrument § 16 I SGB II profitieren. Mehr als die Hälfte der Langzeitleistungs¬beziehenden sind jedoch Frauen (52,4 %). In der Gruppe der Geförderten wird deutlich, dass es hier im Jahr 2021 lediglich 36,7% waren, also nur rund ein Drittel. „Woran liegt das? Warum bekommen überwiegend deutsche Männer eine Förderung, die auf Grund ihrer Voraussetzungen ohnehin eine bessere Chance auf dem Arbeitsmarkt haben?“, fragt Woltering. Denn der Blick in die Statistik zeigt: Bei Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit ist die Diskrepanz noch verheerender als bei den Frauen. Ihr Anteil unter den Leistungsbeziehenden liegt bei 42 %. Unter den vom Jobcenter den Unternehmen zugewiesenen Menschen, sind sie mit einem Anteil von 15,7 % in der Förderung deutlich unterrepräsentiert.
Teilzeit, Kinderbetreuung oder Sprachförderung müssen mitgedacht und Teil des Programms werden, so die Forderung der Freien Wohlfahrtspflege NRW. „Es gibt Nachbesserungsbedarf! Ein Förderprogramm mit so viel Potential muss alle Menschen mitnehmen, unabhängig von Geschlecht oder Herkunft“, fordert Woltering. Kritisch sieht der Vorsitzende der Freien Wohlfahrtspflege NRW auch die Dauer der Arbeitslosigkeit von mindestens sechs Jahren innerhalb der letzten sieben Jahre als Grundvoraussetzung. Dies müsse dringend deutlich verkürzt werden, zumal Zeiten wie Inhaftierung, Arbeitslosengeld I-Bezug oder Beschäftigung im Bundesfreiwilligendienst nicht einmal mitzählen.
“Je länger Arbeitslosigkeit dauert, desto schwieriger ist es, den Weg herauszufinden. Warum müssen Menschen erst sechs Jahre arbeitslos sein, damit sie eine Förderung erhalten können, die eine wirkliche Chance bietet, auf dem Arbeitsmarkt wieder Fuß zu fassen“, so Woltering. „Es ist gesellschaftlich sinnvoller und volkswirtschaftlich auch günstiger, die Förderung viel früher einzusetzen, damit über Jahre verfestigte Arbeits- und Hoffnungslosigkeit erst gar nicht entsteht und im Umkehrschluss vorhandene berufliche Kenntnisse nicht gänzlich verloren gehen.“