100 Kurberaterinnen und Kurberater helfen pflegenden Angehörigen in Nordrhein-Westfalen
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit:
Pflegende Angehörige sind sehr oft stark belastet – deshalb hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales bereits 2018 das Projekt „Zeit und Erholung für mich - Kurberatung für pflegende Angehörige“ ins Leben gerufen. Über 100 qualifizierte Kurberaterinnen und Kurberater stehen fast flächendeckend an 98 Standorten zur Verfügung, um pflegende Angehörige bei der Inanspruchnahme einer Kur zu unterstützen. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat am Dienstag, 13.Oktober 2020, gemeinsam mit dem Caritasverband Paderborn, der AWO Kur Dortmund und dem Heilbäderverband Nordrhein-Westfalen die Arbeit der Beratungsstrukturen gewürdigt und vier Kurberaterinnen Zertifikate überreicht.
Minister Laumann betont: „Pflegende Angehörige übernehmen tagein, tagaus bedingungslos die Verantwortung für ihre Angehörigen. Aufgrund dieser Belastung ist es besonders wichtig, dass sie in einer Kur zu neuer Kraft und Stärke finden. Mit dem neuen Landesprogramm fördern wir ein Projekt, welches mir persönlich ein großes Anliegen ist.“
Die Kurberaterinnen und Kurberater kümmern sich nicht nur um passgenaue Angebote, sondern wissen auch, wie die Versorgung der pflegebedürftigen Familienmitglieder während der dreiwöchigen Kur gesichert werden kann. Hier gibt es mehrere Möglichkeiten: Je nach Bedarf können Pflegebedürftige mit in die Klinik fahren, in einer nahegelegenen Einrichtung der Kurzzeitpflege oder am Wohnort versorgt werden. Das Land fördert das Landesprogramm „Zeit und Erholung für mich – Kurberatung für pflegende Angehörige“ mit insgesamt rund zwei Millionen Euro über drei Jahre.
Minister Laumann erklärt: „Die Corona-Pandemie hat viele pflegende Angehörige an ihre Belastungsgrenzen gebracht. Grund war der zeitweise Wegfall von Einrichtungen der Tagespflege oder von Betreuungsgruppen. Doch bei aller Fürsorge darf die eigene Gesundheit nicht vergessen werden! Auch deswegen wird jeder, der in Kur geht, auf COVID-19 getestet – entweder zuvor beim Hausarzt oder bei Antritt der Kur in der Klinik.“
Rechtsgrundlage für die sogenannte „Kur“ sind die §§ 23 und 40 SGB V. Danach können pflegende Angehörige eine dreiwöchige stationäre Vorsorge- oder Reha-Leistung beantragen, um die eigene Gesundheit zu stärken oder wiederherzustellen.
Umgesetzt wird das Projekt vom Caritasverband für das Erzbistum Paderborn e.V. in Kooperation mit der AW Kur und Erholungs GmbH, Tochtergesellschaft des AWO Bezirksverbandes Westliches Westfalen e.V.. Das Projekt findet in Zusammenarbeit mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege statt. Dabei werden die vorhandenen Strukturen unter dem Dach des Müttergenesungswerks genutzt.
Das MAGS und die Projektträger kooperieren eng mit dem Nordrhein-Westfälischen Heilbäderverband, um ausreichende Angebote für pflegende Angehörige in erreichbarer Nähe vorhalten zu können.
Weitere Informationen erhalten Sie hier: www.kuren-fuer-pflegende-angehoerige.de