AWO NRW begrüßt das Gesetz zum Teilhabechancengesetz
Die AWO NRW begrüßt die Beschlussfassung zum Teilhabechancengesetz des Bundestages als wichtigen Schritt zu einem dauerhaft installierten sozialen Arbeitsmarkt. „Das Gesetz war lange überfällig. Menschen, die lange Zeit ohne eine reguläre Beschäftigung sind, können ohne spezielle Maßnahmen nicht so einfach in den Arbeitsmarkt zurückkommen. Für Langzeitarbeitslose bietet das Gesetz eine Chance, wieder am Berufsleben teilhaben zu können“, so Geschäftsführer Uwe Hildebrandt.
„Es wurden einige zentrale Forderungen der Wohlfahrtsverbände berücksichtigt – unter anderem die Förderung einer tariflichen Eingruppierung, die für uns ein zentraler Aspekt fairer Arbeitsbedingungen ist.“ Durch die Ausweitung der möglichen Tätigkeiten werden langzeitarbeitslosen Menschen wirkliche Perspektive zum beruflichen Widereinstieg ermöglicht. Auch die Ausweitung von Coaching und Weiterbildungsbudget bewertet die AWO als wichtigen Schritt. Wer mindestens sechs Jahre Leistungen bezieht, wird beim Wiedereinstieg ins Arbeitsleben bestmöglich unterstützt.
Kritisch sieht die AWO die begrenzte fünfjährige Laufzeit, sowie die Voraussetzung von mindestens sechs Jahren im Leistungsbezug nach dem SGB II. Hier wird noch eine Weiterfassung und stärkere Berücksichtigung individueller Bedarfe der Menschen gefordert.
Damit diese wichtigen Änderungen im SGB II den Betroffenen neue Perspektiven eröffnet, ist neben der nun beschlossenen Gesetzesänderung der parallele passiv-aktiv-Transfer zum Ausbau dieser Beschäftigungsformen unerlässlich. „Damit muss dringend ein weiterer wichtiger Schritt zur Förderung von Beschäftigung erfolgen,“ fordert Hildebrandt.
Die AWO sehe sich selbst in der großen Verantwortung als Arbeitgeberin, alle Möglichkeiten auszuloten in ihren Einsatzfeldern langzeitarbeitslose Menschen zu fördern. Deshalb unterstützt sie diese Initiative grundsätzlich und setzt sich für ihre Verstetigung und die Beseitigung von Schwachstellen ein.